Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Staatsministerium die ländlichen Regionen auf ihrem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung – ganz nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat".
LEADER ist eine Abkürzung der französischen Begriffe: Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale; zu deutsch: Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft.
Das Förderprogramm LEADER ist eine Erfolgsgeschichte für die Entwicklung ländlicher Regionen in Bayern. Im Mittelpunkt stehen die Lokalen Aktionsgruppen (LAGn). Sie sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Und sind zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung der Entwicklungsstrategie in ihrer Region – einschließlich der Auswahl der Projekte, die über LEADER gefördert werden sollen.
Für die Förderperiode 2014 – 2020 sind 68 LAGn in Bayern anerkannt. Damit umfasst das bayerische LEADER-Gebiet 86 % der Landesfläche und 58 % der Bevölkerung. Rund 115 Millionen Euro an EU- und Landesmitteln stehen für die Projekte zur Verfügung.
Fördervoraussetzungen
Projekt liegt grundsätzlich im Gebiet einer LAG.
Projekt dient zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie einer LAG.
Projekt hat im Projektauswahlverfahren der LAG die Mindestpunktzahl erreicht und ist von der LAG im Steuerkreis befürwortet worden.
Höhe und Art der Förderung
produktive Investitionen: Fördersatz 40 %
sonstige Projekte: Fördersatz 60 %
Kooperationsprojekte: Fördersatz 70 % für gebietsübergreifende und 80 % für transnationale Kooperationen
LAG-Management: Fördersatz 50 % (max. 250.000 Euro Zuwendung/LAG)
Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV nur als De-minimis-Beihilfen (Gewerbe)
Alle Angaben beziehen sich auf die gesamte Netto-Summe des Projektes.
Weitere Informationen und Beispielprojekte finden Sie hier.