Darauf muss ich bei meinem Projekt achten

Folgende Faktoren haben sich bei vergangenen Projekten als wesentlich für eine gelungene und reibungslose Projektabwicklung erwiesen:

Je früher Sie sich melden, desto besser!

Fördergenehmigungsverfahren brauchen ein gewisses Maß an Zeit. Je mehr Ihnen und uns davon zur Verfügung steht, desto besser und präziser können wir alle nötigen Unterlagen ausarbeiten, und desto genauer kennen Sie Ihr Projekt, ehe Sie beginnen, es umzusetzen. Scheuen Sie sich nicht, sich auch schon mit vagen Projektideen an uns zu wenden.

Geben Sie nicht zu zeitig Geld aus!

Der frühestmögliche Zeitpunkt für die Anerkennung von Kosten bei Ihrem Projekt ist der Eingang des positiven Bewilligungsbescheides. Beachten Sie, dass die Prüfstellen vor der Auszahlung von Fördermitteln nicht nur das Rechnungsdatum dahin gehend prüfen, ob dieses nach dem Eingang des Förderprojekts bei der Förderstelle liegt, sondern auch den auf der Rechnung angegebenen Leistungszeitraum! 

Keine Angst vor Vergabe!

Ausschreibungen bzw. das komplette Vergabeverfahren können mitunter die Ausarbeitung eines Projektantrages und/oder die Umsetzung des Projektes verkomplizieren und verzögern. Im Normalfall sorgen sie aber für ein zusätzliches Maß an Qualität. Durch die Einholung von Angeboten für die Erstellung des Finanzierungsplanes im Förderantrag erhalten Sie ein relativ genaues Bild der aktuellen Preise. Auch die frühe Erarbeitung eines detaillierten Leistungsverzeichnisses ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit Ihrem Projekt und dessen möglichen Dimensionen. Die aktuellen Vorgaben für eine regelgerechte Vergabe finden Sie in den Merkblättern des StMELFs. Bei Fragen zur Vergabe im Hochbau können Sie sich an die VOB-Stelle der Regierung von Unterfranken wenden.

Melden Sie Änderungen!

Auf Basis der Unterlagen von der Projekteinreichung wird Ihr Projekt im Idealfall genehmigt und ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Bei der Projekteinreichung haben Sie im Detail definiert, was Sie umsetzen möchten. Bei der Umsetzung kommt es schnell mal vor, dass sich Dinge verändern, was grundsätzlich auch kein Problem darstellt, solange Sie diese Änderungen VOR der Umsetzung der Bewilligungsstelle (s. Kontaktdaten auf dem Bewilligungsbescheid) kommunizieren und einen Änderungsantrag (formloses Schreiben) stellen.

Zeiträume beachten!

Bitte beachten Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes den Bewilligungszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen alle anfallenden für LEADER relevanten Rechnungen bezahlt sein. Falls Sie eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes benötigen, müssen Sie einen Antrag bei der Bewilligungsstelle stellen.
Nach Ende des Bewilligungszeitraumes haben Sie sechs Monate Zeit, um den Auszahlungsantrag an das AELF Bad Neustadt zu senden. Hier ist keine Verlängerung möglich!

Zuwendungsfähige Ausgaben

Alle Rechnungen, die zur Förderung eingereicht werden, müssen eindeutig vom Projektträger bezahlt worden sein.

Nicht alle anfallenden Kosten des Projektes können geltend gemacht werden. Hier eine Auflistung von nicht zuwendungsfähigen Ausgaben:

  • Ausgaben außerhalb des Bewilligungszeitraums
  • Fördertatbestände, die nicht in der Bewilligung enthalten waren
  • Rückvergütungen
  • Behördliche Gebühren sowie Zölle
  • Erschließungskosten bis zur Grundstücksgrenze
  • Gebrauchte Maschinen und Einrichtungen

Nicht zuwendungsfähige Positionen ohne Projektbezug müssen auf den Rechnungen als solche gekennzeichnet sein!

Kontakt

Lokale AktionsGruppe Main4Eck Miltenberg e.V. - Geschäftsstelle
Industriering 7
63868 Großwallstadt
Adresse in Google Maps anzeigen
Telefon: 06022 26-2001

Service

Das LAG-Management Main4Eck Miltenberg wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).

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